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RG, 24.05.1917 - Rep. VI. 77/17 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Fällt unter dem Güterstande der Errungenschaftsgemeinschaft ein von der Ehefrau hinter dem Rücken des Mannes aufgenommener Darlehensbetrag auch dann in das Gesamtgut, wenn der Mann weder von dem Erwerbe Kenntnis noch die tatsächliche Verfügungsgewalt über das ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fallen eines von der Ehefrag hinter dem Rücken des Ehemanns aufgenommenen Darlehensbetrag in das Gesamtgut; Haftung des Ehemanns aus Bereicherung des. Gesamtguts nach § 1455 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- opinioiuris.de
Güterstande der Errungenschaftsgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 90, 280
- RGZ 90, 288
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 13.06.1996 - 3Z BR 91/96
Voraussetzung für die Ersetzung der Zustimmung nach § 1452 Abs. 1 BGB
Der Erwerb für das Gesamtgut vollzieht sich mit rechtlicher Notwendigkeit ohne Rücksicht auf die Willensrichtung der Ehegatten (RGZ 90, 288/289; Soergel/Gaul § 1420 Rn.4).