Rechtsprechung
   RG, 24.05.1917 - Rep. VI. 77/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1917,41
RG, 24.05.1917 - Rep. VI. 77/17 (https://dejure.org/1917,41)
RG, Entscheidung vom 24.05.1917 - Rep. VI. 77/17 (https://dejure.org/1917,41)
RG, Entscheidung vom 24. Mai 1917 - Rep. VI. 77/17 (https://dejure.org/1917,41)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1917,41) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Fällt unter dem Güterstande der Errungenschaftsgemeinschaft ein von der Ehefrau hinter dem Rücken des Mannes aufgenommener Darlehensbetrag auch dann in das Gesamtgut, wenn der Mann weder von dem Erwerbe Kenntnis noch die tatsächliche Verfügungsgewalt über das ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fallen eines von der Ehefrag hinter dem Rücken des Ehemanns aufgenommenen Darlehensbetrag in das Gesamtgut; Haftung des Ehemanns aus Bereicherung des. Gesamtguts nach § 1455 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • opinioiuris.de

    Güterstande der Errungenschaftsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 90, 280
  • RGZ 90, 288
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 13.06.1996 - 3Z BR 91/96

    Voraussetzung für die Ersetzung der Zustimmung nach § 1452 Abs. 1 BGB

    Der Erwerb für das Gesamtgut vollzieht sich mit rechtlicher Notwendigkeit ohne Rücksicht auf die Willensrichtung der Ehegatten (RGZ 90, 288/289; Soergel/Gaul § 1420 Rn.4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht